Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt Ihr
Arbeitgeber bei einem Versicherungsunternehmen eine Lebensversicherung
auf Ihr Leben ab. Dies kann ein klassisches Produkt sein oder
eine fondsgebundene Lebensversicherung. Bezugsberechtigt für
die Versicherungsleistung aus dem Vertrag sind Sie als Arbeitnehmer.
In der Regel können Sie sich den Versicherer selbst aussuchen,
doch kann Ihr Arbeitgeber Ihnen den Versicherer auch vorschreiben.
Der Versicherungsvertrag muß mindestens
bis zu Ihrem 60. Lebensjahr abgeschlossen sein. Vorher haben
Sie keinen Zugriff auf die Versicherungsleistung, wenn Sie die
stattlichen Förderungen in Anspruch nehmen wollen. Sie
können den Vertrag zwar vorher kündigen, doch fallen
damit rückwirkend alle Vergünstigungen weg. Besser
als eine Kündigung ist eine Beitragsfreistellung.
Nach § 40 b EStG werden die Direktversicherungsbeiträge
des Arbeitnehmers nur pauschal mit 20 % versteuert plus Solidaritätszuschlag
und Kirchensteuer. Der steuerliche Vorteil besteht in der Differenz
von der Pauschalsteuer zu Ihrem individuellen Grenzsteuersatz.
Der höchstmögliche Beitrag im
Jahr für die Direktversicherung beträgt 1742 €.
Unter bestimmten Umständen kann der Beitrag auch erhöht
werden auf 2147 €.