Kündigungsmöglichkeiten
von Lebensversicherungsverträgen
Nach § 8 Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes
(VVG) haben Sie als Versicherungsnehmer nach Abschluß einer
Lebensversicherung die Möglichkeit bis zu 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung
von dem unterzeichneten Vertrag zurückzutreten. Wenn Sie
erst mit der Versicherungspolice zusammen die üblichen Verbraucherinformationen
und die Versicherungsbedingungen erhalten, können Sie dem
geschlossenen Vertrag nach § 5a VVG widersprechen. Die Verbraucherinformation
hätten Sie nämlich bereits bei Antragsunterzeichnung
bekommen sollen.
Darüber hinaus gibt es eine
weitere Möglichkeit einen Lebensversicherungsvertrag rückwirkend
aufzuheben und sämtliche bereits geleisteten Zahlungen zurück
zu erhalten. Die meisten Verbraucherinformationen sind unzulänglich
und somit können Sie einem Lebensversicherungsvertrag mit
Hinweis auf die nicht vorhandenen Verbraucherinformationen innerhalb
eines Jahres nach Vertragsabschluß widersprechen (§
5a VVG)
Die Versicherer lassen sich natürlich
nicht einfach so auf diese Forderung seitens des Versicherungsnehmers
ein. Es bedarf mehrmaliger Aufforderung. Nicht selten landet ein
solcher Fall auch vor Gericht, wo in der Regel der Versicherungsnehmer
Recht bekommen hat.
Eine weitere Möglichkeit für
Sie aus dem Lebensversicherungsvertrag zu kommen kann ein relativ
neues BGH-Urteil vom 28.01.2004 (Aktenzeichen IV ZR 58/03) sein.
Der Bundesgerichtshof hat in diesem Urteil gefordert, der Versicherer
müsse dem Verbraucher eine Widerspruchsbelehrung übermitteln,
die den Hinweis enthält, dass die Widerspruchsbelehrung schriftlich
erfolgen muss und dass zur Fristwahrung für den Widerspruch
die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs ausreicht. Außerdem
muss die Widerspruchsbelehrung laut BGH drucktechnisch deutlich
hervorgehoben sein.
Schauen Sie sich also Ihre erhaltenen
Unterlagen durch und suchen Sie nach diesem Hinweis des Widerspruchs,
der auch noch ein besonderes Druckbild haben sollte und sich von
dem anderen Text abhebt. Ist dies nicht der Fall, schreiben Sie
an Ihren Versicherer und beziehen Sie sich auf dies Urteil.
Der Bund der Versicherten hat hierzu
einen Musterbrief verfasst, den Sie hier nachlesen können:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerspreche dem Vertragsabschluss gemäß
§ 5a des Versicherungs-vertragsgesetzes.
Sie haben mich über das mir gesetzlich
zustehende Widerspruchsrecht
(bitte zwischen Möglichkeit 1 oder 2 auswählen)
- hinsichtlich der Tatsache, dass der Widerspruch
schriftlich erfolgen muss und dass zur Einhaltung der
Frist die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genügt,
nicht informiert.
- nicht drucktechnisch deutlich informiert.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Urteil des BGH
vom 28.01.2004 (Az.: IV ZR 58/03).
Bitte zahlen Sie alle eingezahlten Beiträge plus 7
% Zinsen zurück.
mit freundlichen Grüßen
Ihr Name
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