Finanzconsulting

Kündigungsmöglichkeiten der Lebensversicherung


Nach § 8 Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Sie als Versicherungsnehmer nach Abschluß einer Lebensversicherung die Möglichkeit bis zu 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung von dem unterzeichneten Vertrag zurückzutreten. Wenn Sie erst mit der Versicherungspolice zusammen die üblichen Verbraucherinformationen und die Versicherungsbedingungen erhalten, können Sie dem geschlossenen Vertrag nach § 5a VVG widersprechen. Die Verbraucherinformation hätten Sie nämlich bereits bei Antragsunterzeichnung bekommen sollen.

Darüber hinaus gibt es eine weitere Möglichkeit einen Lebensversicherungsvertrag rückwirkend aufzuheben und sämtliche bereits geleisteten Zahlungen zurück zu erhalten. Die meisten Verbraucherinformationen sind unzulänglich und somit können Sie einem Lebensversicherungsvertrag mit Hinweis auf die nicht vorhandenen Verbraucherinformationen innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß widersprechen (§ 5a VVG)

Die Versicherer lassen sich natürlich nicht einfach so auf diese Forderung seitens des Versicherungsnehmers ein. Es bedarf mehrmaliger Aufforderung. Nicht selten landet ein solcher Fall auch vor Gericht, wo in der Regel der Versicherungsnehmer Recht bekommen hat.

Eine weitere Möglichkeit für Sie aus dem Lebensversicherungsvertrag zu kommen kann ein relativ neues BGH-Urteil vom 28.01.2004 (Aktenzeichen IV ZR 58/03) sein. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Urteil gefordert, der Versicherer müsse dem Verbraucher eine Widerspruchsbelehrung übermitteln, die den Hinweis enthält, dass die Widerspruchsbelehrung schriftlich erfolgen muss und dass zur Fristwahrung für den Widerspruch die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs ausreicht. Außerdem muss die Widerspruchsbelehrung laut BGH drucktechnisch deutlich hervorgehoben sein.

Schauen Sie sich also Ihre erhaltenen Unterlagen durch und suchen Sie nach diesem Hinweis des Widerspruchs, der auch noch ein besonderes Druckbild haben sollte und sich von dem anderen Text abhebt. Ist dies nicht der Fall, schreiben Sie an Ihren Versicherer und beziehen Sie sich auf dies Urteil.

Der Bund der Versicherten hat hierzu einen Musterbrief verfasst, den Sie hier nachlesen können:



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerspreche dem Vertragsabschluss gemäß § 5a des Versicherungs-vertragsgesetzes.

Sie haben mich über das mir gesetzlich zustehende Widerspruchsrecht
(bitte zwischen Möglichkeit 1 oder 2 auswählen)

  • hinsichtlich der Tatsache, dass der Widerspruch schriftlich erfolgen muss und dass zur Einhaltung der Frist die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genügt, nicht informiert.

  • nicht drucktechnisch deutlich informiert.


Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Urteil des BGH vom 28.01.2004 (Az.: IV ZR 58/03).
Bitte zahlen Sie alle eingezahlten Beiträge plus 7 % Zinsen zurück.



mit freundlichen Grüßen
Ihr Name


 

 

 

 




Anzeige:


 
Copyright © 2002 - 2010 Finanzconsulting.info | Impressum      Empfehlungen: Radfahren | Eubios24
Sie sind hier: Kündigungsmöglichkeiten der Lebensversicherung / Lebensversicherungsverträgen