Kündigungsmöglichkeiten von Versicherungsverträgen
Sie können Versicherungsverträge in
der Regel jährlich kündigen mit der Frist von drei
Monaten zum Ende des Versicherungsjahres, dass Sie in der Police
finden. Bei KFZ Versicherungen sind es keine drei sondern nur
ein Monat. Wenn Sie diese Frist von drei Monaten nicht einhalten,
verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Um auf
der sicheren Seite zu sein, sollten Sie die Kündigung immer
per Einschreiben mit Rückschein abschicken.
Seit 1995 Widerspruch und Widerruf bei Versicherungsverträgen
Bei Verträgen, die nach dem 31.12.1994 abgeschlossen
wurden, gilt ein Widerspruchsrecht innerhalb von 14 Tagen nach
Erhalt der Versicherungspolice (§ 5a VVG). Zur Wahrung
der Frist genügt es, wenn Sie den Widerspruch innerhalb
dieser Frist absenden.
Wurden Ihnen bei Vertragsunterzeichnung, bzw.
spätestens bei Erhalt der Versicherungspolice, die Versicherungsbedingungen
und die vorgeschriebenen Verbraucherinformationen nicht ausgehändigt,
so können Sie dem Vertrag noch bis ein Jahr nach Zahlung
der ersten Prämie widersprechen.
Kündigung von der Lebensversicherungen
Zahlen Sie Ihre Lebensversicherung monatlich
so können Sie diese auch jeder zeit mit der Frist von einem
Monat kündigen.
Bei jährlicher Zahlweise (selten) können Sie in der
Regel zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen
Kündigung von privaten Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen sind nach jeder
Beitragserhöhung kündbar. Falls es keine Beitragserhöhung
gibt, können Sie die private Krankenversicherung meistens
nach den ersten drei Jahren kündigen. Hierbei sollten Sie
darauf achten, ob Sie drei Versicherungsjahre voll haben müssen
oder ob Ihre Versicherung über drei Kalenderjahre gelaufen
sein muß, bevor Sie diese kündigen können. Hierbei
gibt es je nach Versicherer Unterschiede.
Kündigung nach einer Schadenregulierung
Bei Schadensversicherungen (Privathaftpflicht,
Hausrat, Rechtschutz usw.) können Sie bei einem Versicherungsfall
Ihre Versicherung kündigen, auch wenn Sie z.B. einen 5-Jahresvertrag
haben. Nach Abschluß des Versicherungsfalles haben Sie
einen Monat Zeit, um zu kündigen. Hierbei empfiehlt es
sich, zum Ende des laufenden Versicherungsjahres zu kündigen,
da Sie die Versicherungsprämie bereits für das ganze
Jahr bezahlt haben.
Kündigung von Wohngebäudeversicherungen
Erwerben Sie ein Wohngebäude, geht die Wohngebäudeversicherung
mit dem Kauf automatisch auf Sie über. Diese können
Sie innerhalb von 4 Wochen nach Eintragung ins Grundbuch kündigen.
Auch hierbei empfiehlt sich die Kündigung zum Versicherungsjahresende,
da die Prämie vom Vorbesitzer ohnehin bereits bezahlt wurde.
Kündigung von langfristig abgeschlossenen
Verträgen in den Bereichen Haftpflicht, Hausrat, Glas,
Unfall, Rechtsschutz oder Wohngebäude
Langfristig abgeschlossene Verträge können
Sie rechtlich einwandfrei bei Prämienerhöhungen kündigen.
Früher waren 10 Jahre Verträge durchaus normal. Mittlerweile
sind nur noch 5 Jahres Verträge erlaubt. Ist die vereinbarte
Laufzeit bereits um, verlängert sich der Vertrag immer
um ein weiteres Jahr.
Abschluss ab dem 29.07.1994:
Bei jeder Prämienerhöhung kann der
Vertrag innerhalb eines Monats nach der Erhöhungsmitteilung
gekündigt werden, sofern mit der Erhöhung keine Verbesserung
der Versicherungsleistung (z.B. Erhöhung der Versicherungssumme)
einhergeht.