Die Kapitallebensversicherung
– was ist das überhaupt?
Bei einer Kapitallebensversicherung
wird eine Todesfallabsicherung mit einem Sparvorgang kombiniert.
Dieser Sparvorgang ist in dieser klassischen Form nicht wirklich
effektiv, zumindest nicht für den Versicherungsnehmer.
Unzureichende und zu teure Todesfallabsicherung
Wollen Sie für Ihre Hinterbliebenen
eine ausreichende Todesfallabsicherung haben, so ist diese in
Form einer Kapitallebensversicherung (KLV) meist nicht zu bezahlen,
da der Beitrag pro Monat, aufgrund des Sparvorgangs, sehr hoch
wäre. Hier empfiehlt sich die Absicherung über eine
reine Risikolebensversicherung. Der Beitrag ist wesentlich geringer
und es hängt kein unlukrativer Sparvorgang mit daran.
Unlukrativer Sparvorgang
Bei dieser Vertragsform hat der
Versicherer die Möglichkeit, stille Reserven anzusammeln,
die nicht an den Versicherungsnehmer weitergegeben werden, sondern
bei dem Versicherer verbleiben. Stille Reserven können z.B.
Gebäude sein, die mit dem Geld der Versicherungsnehmer gekauft
wurden, mittlerweile bereits abgeschrieben sind und nur noch mit
wenigen Euro in der Bilanz stehen. In Wirklichkeit sind solche
Gebäude allerdings Millionen wert, die jedoch nirgendwo auftauchen.
Somit werden diese „heimlichen Überschüsse“
auch nicht an den Versicherungsnehmer weitergegeben. Von diesen
Möglichkeiten der Bildung stiller Reserven und andere buchhalterische
Tricks gibt es viele und sie werden genutzt.
Hinzu kommen noch die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten,
die vom monatlichen Beitrag abgezogen werden, und der Beitragsteil
zur Todesfallabsicherung. Nur der dann noch verbleibende Beitrag
bringt die Mindestverzinsung von zur Zeit 2,75%. Die Mindestverzinsung
des gesamten Beitrages ist also noch wesentlich geringer. Das
vergessen die meisten Versicherungsvertreter allerdings zu erwähnen.
Überschüsse
In fast allen Beispielrechnungen
der Versicherungsvertreter lassen sich die Garantieverzinsung
und die zu erwartenden Überschüsse finden. Diese erhöhen
die Ablaufleistung der KLV um ein erhebliches. Tatsache ist jedoch,
dass gerade in den letzten Jahren diese Versprechungen nicht im
Geringsten eingehalten worden sind. Die Überschüsse
fielen bei vielen Versicherern wesentlich geringer aus.
Zusatzversicherungen vermeiden
Bauen Sie niemals irgendwelche
Unfallzusatzversicherungen oder gar Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen
in Ihre Altersvorsorge mit ein. Meistens wählen Sie damit
die teurere Variante. Was allerdings viel schlimmere Auswirkungen
haben kann ist die Uneigenständigkeit beider Versicherungen.
Für den Fall eines finanziellen Engpasses ist es bei einem
solchen Produkt nicht möglich, die Altersvorsorge auszusetzen,
die Berufsunfähigkeitsabsicherung aber weiter bestehen zu
lassen. Eventuell können sie bei längerem Aussetzen
der Zahlungen sogar Ihren BU-Schutz ganz verlieren. Haben Sie
nun bereits irgendwelche Krankheiten oder Gebrechen, werden Sie
auch keinen neuen BU-Schutz mehr erlangen können.
Trennen Sie also stets Risikoabsicherung mit Altersvorsorge oder
anderen Sparvorgängen!
Wann sollten Sie eine KLV abschließen?
In der Regel ist der Abschluß
einer solchen Versicherung nicht zu empfehlen. Ein Grund dies
doch zu tun, könnte sein, dass Sie selbständig sind
und Ihren Sonderausgabenabzug noch nicht vollständig ausgenutzt
haben. Doch ist der bei den Meisten bereits durch Krankenversicherung
und Berufsunfähigkeitsabsicherung voll ausgenutzt.
Ein weiterer Grund könnte die endfällige Tilgung einer
fremd genutzten Immobilie sein. Hierbei kann diese Form der Finanzierung
über die KLV steuerlich wirksam sein. Doch gibt es auch hier
andere Produkte, die wesentlich effektiver sind, z.B. Aktiensparpläne.
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