Maklerrecht - Rechte und Pflichten

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Der Makler als treuhänderähnlicher Sachverwalter


Was hier so befremdlich klingt hat für den Kunden eines Maklers eine wichtige Bedeutung. Diese Bezeichnung seitens des Bundesgerichtshofes stellt den Makler auf die Seite des Kunden. Er ist für den Kunden tätig und somit auch diesem verpflichtet. Das ist einer der größten Unterschiede zu einem Versicherungsvertreter. Der ist nämlich lediglich seiner Versicherung verpflichtet, nicht dem Kunden. Der Versicherungsmakler ist keinem Versicherungsunternehmen verpflichtet. Er handelt im Auftrag des Kunden und ist dazu verpflichtet, diesem das für ihn beste Ergebnis zu liefern.

 

Der Versicherungsmakler ist Angehöriger eines Expertenberufs

Diese Aussage beinhaltet, daß jeder Makler mit anderen Beratern (Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten) gleichgestellt ist. Somit hat er auch die Pflichten, die andere Berater haben und ist vom Kunden für Fehlleistungen haftbar zu machen.

 

Der Makler ist zur Tätigkeit verpflichtet

Das heißt, erteilen Sie einem Versicherungsmakler einen Maklerauftrag ist er dazu verpflichtet in Ihrem Namen zu handeln. Dies Handeln umfasst zum einen den Abschluß von Versicherungsverträgen zum anderen aber auch die rechtzeitige und einwandfreie Kündigung wie auch Änderung von Verträgen. Passiert dies nicht oder werden Fristen nicht eingehalten, ist der Makler zum Schadensersatz verpflichtet.