Der Pensionsfonds

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Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung in Form einer Aktiengesellschaft oder eines Pensionsfondsvereins und unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (§ 115 VAG). Das Kapital, das in den Pensionsfonds fließt, muß so angelegt werden, dass „eine möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei ausreichender Liquidität des Pensionsfonds unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung der Anlageformen erreicht wird“. Eine Begrenzung der Aktienquote gibt es hier nicht.

Die Leistungen aus einem Pensionsfonds werden nur in Form lebenslanger Renten ausbezahlt. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich.

Bei den Zahlungen des Arbeitnehmers in einen Pensionsfonds kann der Arbeitnehmer bis zu 4% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (62.400 €) steuerfrei einzahlen (§ 3 Nr. 63 EStG), sofern die Einzahlungen aus einer Entgeltumwandlung stammen.

Die Versorgungsleistungen aus dem Pensionsfonds unterliegen im Alter voll der Steuer.