Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist eine rechtsfähige
Versorgungseinrichtung in Form einer Aktiengesellschaft oder
eines Pensionsfondsvereins und unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (§ 115 VAG). Das
Kapital, das in den Pensionsfonds fließt, muß so
angelegt werden, dass „eine möglichst große
Sicherheit und Rentabilität bei ausreichender Liquidität
des Pensionsfonds unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung
der Anlageformen erreicht wird“. Eine Begrenzung der Aktienquote
gibt es hier nicht.
Die Leistungen aus einem Pensionsfonds werden
nur in Form lebenslanger Renten ausbezahlt. Eine einmalige Kapitalauszahlung
ist nicht möglich.
Bei den Zahlungen des Arbeitnehmers in einen
Pensionsfonds kann der Arbeitnehmer bis zu 4% der aktuellen
Beitragsbemessungsgrenze (62.400 €) steuerfrei einzahlen
(§ 3 Nr. 63 EStG), sofern die Einzahlungen aus einer Entgeltumwandlung
stammen.
Die Versorgungsleistungen aus dem Pensionsfonds
unterliegen im Alter voll der Steuer.