Die Pensionskasse

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Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist rein rechtlich gesehen ein Versicherungsunternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt und in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit besteht. Durch die Pensionskasse wird dem Versicherten ein Recht auf die Leistung eingeräumt.

Auch bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge zahlt der Arbeitgeber für Sie Versicherungsbeiträge in die Pensionskasse ein. Es bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten wie Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG und Pauschalbesteuerung nach § 40 b EStG.

Sie können somit bis zu 4% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei in die Pensionskasse einzahlen (§ 3 Nr. 63 EStG). Bis einschließlich 2008 sind diese Beiträge sozialabgabenfrei. Falls Sie darüber hinaus noch Geld für Ihre Altersvorsorge in die Pensionskasse einzahlen wollen, so besteht die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung nach § 40 b EStG. Auch diese Beiträge sind bis einschließlich 2008 sozialabgabenfrei.

Wenn Sie Ihre Rente aus der Pensionskasse beziehen, so unterliegt diese voll der Steuer. Lediglich die Versicherungsbeiträge, die Sie über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus einbezahlt und damit pauschal versteuert haben, unterliegen der Steuer mit ihrem Ertragsanteil.