Pensionskasse
Eine Pensionskasse ist rein rechtlich gesehen
ein Versicherungsunternehmen, das der Versicherungsaufsicht
unterliegt und in der Rechtsform eines Versicherungsvereins
auf Gegenseitigkeit besteht. Durch die Pensionskasse wird dem
Versicherten ein Recht auf die Leistung eingeräumt.
Auch bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge
zahlt der Arbeitgeber für Sie Versicherungsbeiträge
in die Pensionskasse ein. Es bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten
wie Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG und Pauschalbesteuerung
nach § 40 b EStG.
Sie können somit bis zu 4% der aktuellen
Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei in die Pensionskasse einzahlen
(§ 3 Nr. 63 EStG). Bis einschließlich 2008 sind diese
Beiträge sozialabgabenfrei. Falls Sie darüber hinaus
noch Geld für Ihre Altersvorsorge in die Pensionskasse
einzahlen wollen, so besteht die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung
nach § 40 b EStG. Auch diese Beiträge sind bis einschließlich
2008 sozialabgabenfrei.
Wenn Sie Ihre Rente aus der
Pensionskasse beziehen, so unterliegt diese voll der Steuer.
Lediglich die Versicherungsbeiträge, die Sie über
die Beitragsbemessungsgrenze hinaus einbezahlt und damit pauschal
versteuert haben, unterliegen der Steuer mit ihrem Ertragsanteil.