Der Aufbau der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung besteht aus fünf
wichtigen Bausteinen, die Sie ganz nach Ihren eigenen Vorstellungen
zusammenbauen können. Sie können selbst bestimmen,
ob Sie eine Absicherung ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung
möchten oder ob Sie sämtlichen Luxus, wie Chefarztbehandlung
und Einzelzimmer, in Ihrer Krankenversicherung wünschen.
Diese unterschiedlichen Leistungsniveaus haben natürlich
unterschiedliche Preise.
Im Folgenden stelle ich Ihnen die verschiedenen
Bausteine mit deren Inhalten vor.
| Die
Bausteine
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1.
Ambulanter
Schutz
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2.
Zahnschutz
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3.
Stationärer
Schutz
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4.
Pflegepflicht-
Versicherung
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5.
Beitragsent-lastung
im Rentenalter
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1. Ambulanter Schutz
Mit ambulantem Schutz sind die Kosten gemeint,
die Sie verursachen, wenn Sie zum Hausarzt, Gynäkologen,
Hautarzt oder irgendeinem anderen Arzt gehen. Ebenso die Kosten
für Medikamente und Heilmittel (z.B. Fango und Massage)
sowie Hilfsmittel wie Kontaktlinsen oder Krücken gehören
zum ambulanten Schutz.
In diesem ambulanten Bereich sind Variationen des Versicherungsschutzes
z.B. durch Ausschluß bestimmter Behandlungsarten wie Heilpraktiker
oder Psychotherapie möglich. Auch eine Begrenzung der Gebührenhöhe
für die Arzthonorare kann zu einem geringeren monatlichen
Beitrag führen.
2. Zahnschutz
Der Zahnschutztarif leistet in der privaten Krankenversicherung
für die Arbeit von Zahnärzten und Kieferorthopäden.
Es werden zum einen Ihre Behandlungskosten erstattet wie auch
die Kosten für den Zahnersatz.
Hierbei können Sie unterschiedliche Varianten vereinbaren.
Bei den Behandlungskosten können Ihnen durch den Zahnschutztarif
80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet werden. Beim Zahnersatz
können es sogar nur 40 bis 90 Prozent sein. Auch hier gilt,
je höher der eigene Anteil, desto geringer ist der monatliche
Beitrag für Sie.
3. Stationärer Schutz
Wie der Name schon sagt, werden Ihnen bei diesem
Tarif alle Kosten erstattet, die bei einem Aufenthalt in einem
Krankenhaus entstehen.
Auch hier gibt es verschiedene Varianten, die diesen Tarif sehr
teuer machen können. Sie haben die Möglichkeit z.B.
ein Einzelzimmer oder Zweibettzimmer innerhalb dieses Tarifes
zu vereinbaren. Die günstigste Variante wäre ein Mehrbettzimmer.
Des Weiteren können Sie sich vom Chefarzt behandeln lassen
oder vom Dienst habenden Stationsarzt. Bei einigen Tarifen gibt
es auch die Möglichkeit, dass Sie z.B. bei Verzicht auf
die Chefarztbehandlung eine bestimmte Summe dafür seitens
des Versicherers ausbezahlt bekommen. Diese Variante können
Sie Nutzen, wenn wegen einer Standardsache (gebrochener Arm)
ins Krankenhaus müssen.
4. Pflegepflichtversicherung
Bis zum 01.01.1995 gab es diesen Tarifbaustein
in der PKV gar nicht. Er ist dann per Gesetz vorgeschrieben
worden. Er deckt die Kosten, die im Falle der Pflegebedürftigkeit
entstehen innerhalb des gesetzlichen Rahmens ab. Kosten darüber
hinaus müssen Sie weiterhin selbst tragen, außer
Sie entscheiden sich für eine zusätzliche Absicherung
für den Fall der Pflegebedürftigkeit.
Als Angestellter erhalten Sie auch hierfür einen 50%igen
Zuschuß durch Ihren Arbeitgeber. Der maximale Zuschuß
beträgt seitens des Arbeitgebers 29,64 Euro (nach gesetzlicher
Höchstgrenze § 257/SGB V).
5. Beitragsentlastung im Rentenalter
Auch dieser Baustein ist relativ neu. Seit 2000
ist er per Gesetz vorgeschrieben. Sie müssen mit diesem
Tarif 10% Ihres Beitrages zusätzlich an die Versicherungsgesellschaft
zahlen. Dieser Mehrbeitrag wird für Sie mit ca. 6 bis 7%
angelegt und dient zur Ihrer Beitragsentlastung sobald Sie das
Rentenalter erreicht haben.
Früher hatten private Krankenversicherungen oft das Problem,
dass sie im Alter des Versicherten kaum noch bezahlbar waren.
Durch diesen gesetzlichen Zusatzbeitrag wird dem vorgebeugt.
Ihr Beitrag kann mit diesem Geld reduziert werden.
Zu diesen Grundbausteinen, die in jeder PKV vorhanden sein sollten,
können Sie noch folgende Bausteine hinzufügen :
Krankentagegeld
Wenn Sie Angestellter sind, bekommen Sie ab dem
43. Tag keine Lohnfortzahlung mehr von Ihrem Arbeitgeben sondern
Krankengeld von Ihrem Versicherer. Dieses Krankengeld müssen
Sie in der privaten Krankenversicherung selbst abschließen.
Die Höhe dieses Krankengeldes können Sie weitgehend
selbst bestimmen. Die Obergrenze ist allerdings abhängig
von Ihrem Einkommen.
Selbständige und Freiberufler bekommen keine Lohnfortzahlung
und müssen für den Fall von längerer Krankheit
durch ein Krankengeld vorsorgen. Sie können hierbei selbst
vereinbaren ab dem wievielten Tag das Geld bezahlt werden soll.
Es gilt, je früher das Geld gezahlt wird, desto teurer
ist der monatliche Beitrag.
Krankenhaus-Tagegeld
Ein Krankenhaustagegeld wird gezahlt, wenn Sie
in ein Krankenhaus eingewiesen werden. Auch hier können
Sie die Höhe selbst bestimmen. Da ein Aufenthalt im Krankenhaus
in der Regel sehr selten ist und meist auch nicht von langer
Dauer, kann dieser Baustein auch weg gelassen werden. Er verteuert
die Versicherung nur unnötig und wird nur sehr selten in
Anspruch genommen.
Kurtarife
Dieser Tarif ist nur für Selbständige
und Freiberufler interessant. Angestellte benötigen diesen
Tarif nicht, da Sie in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung
sind und somit Kuren von den Rentenversicherungsträgern
(LVA, BfA, o. Knappschaft) bezahlt werden.
Pflege-Zusatzversicherung
Wie bereits weiter oben schon erwähnt können
Sie einen Pflegetarif abschließen, der über den gesetzlichen
Rahmen hinaus leistet.
Entlastungs-Tarife
Ein solcher Tarif bietet weitere Entlastungen im Alter. Hier
kann der monatliche Beitrag um einen festen Eurobetrag gekürzt
werden. Die Verzinsung hierfür sind allerdings meistens
nicht so effektiv, so dass es sinnvoller sein kann z.B. lieber
einen Investmentsparplan zusätzlich abzuschließen,
statt weiteres Geld in die Krankenversicherung. So kann im Alter
daraus ein Teil des PKV Beitrages geleistet werden.