Die private Rentenversicherung - ein unlukrativer
Sparvorgang
Bei der Rentenversicherung verhält es sich
ähnlich wie bei der Kapitallebensversicherung. Auch hier
werden stille Reserven gebildet oder andere buchhalterische
Tricks angewendet, um den Versicherungsnehmer nicht an den Überschüssen
zu beteiligen. Hier fallen ebenfalls Abschluss- und Verwaltungskosten
an. Nur eine Todesfallabsicherung ist nicht vorgesehen.
Zum Vertragsende können Sie sich in der Regel aussuchen,
ob Sie eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung
haben möchte. Eine solche Entscheidung sollte man von seinem
Gesundheitszustand abhängig machen.
Sind Sie im Alter fit und ohne Gebrechen oder Krankheiten kann
die Wahl einer lebenslangen Rente durchaus sinnvoll sein, da
Sie wahrscheinlich eine längere Lebenserwartung haben als
der Durchschnitt. Sie machen also ein gutes Geschäft mit
der Wahl der lebenslangen Rente.
Sind Sie hingegen bereits krank, haben z.B. Diabetes oder vielleicht
einen Herzanfall oder ähnliches, kann die Wahl der Einmalzahlung
wesentlich effektiver sein. Dadurch haben Sie Ihr Kapital gesichert.
Denn im Falle des frühzeitigen Todes wird eine Rente an
Ihre Hinterbliebenen nur für die Zeit der noch verbleibenden
Rentengarantiezeit gezahlt. Danach verbleibt das von Ihnen gesparte
Kapital bei der Versicherungsgesellschaft. Auch diese Tatsache
vergessen die meisten Versicherungsvertreter zu erwähnen.
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