Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse besteht meistens
in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins und wird durch
einen oder mehrere verschiedenen Arbeitgeber (Trägerunternehmen)
getragen. Die Unterstützungskasse ist rechtlich selbständig
und mit einem Sondervermögen ausgestattet.
Bei der Unterstützungskasse besteht für
den Arbeitnehmer kein Rechtsanspruch auf Leistung. Die Unterstützungskasse
kann als verlängerter Arm des Arbeitgebers oder als Verwalter
der Geldleistungen, die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer
einbezahlt wurde, gesehen werden.
Auch bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge
zahlt der Arbeitgeber für Sie Beiträge in die Unterstützungskasse
ein. Es besteht die Fördermöglichkeit nach §
3 Nr. 63 EStG.
Sie können somit bis zu 4% der aktuellen
Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei in die Unterstützungskasse
einzahlen (§ 3 Nr. 63 EStG). Bis einschließlich 2008
sind diese Beiträge sozialabgabenfrei.
Wenn Sie Ihre Rente aus der
Unterstützungskasse beziehen, so unterliegt diese voll
der Steuer.